Update

Diese Email haben wir gerade von unserem Verband erhalten.
 
Sehr geehrte Mitglieder,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

hiermit bringen wir Sie auf den aktuellen Stand (17.03.2020, 16.00 Uhr)

Ab sofort erhalten Sie alle aktuellen Informationen unter diesem Link
nrw.physio-deutschland.de/fachkreise/coronavirus.html
Hierzu gehören insbesondere alle Informationen rund um das Kurzarbeitergeld sowie Dokumentationshilfen zu Ausfällen.

Für NRW gibt es zusätzliche Erlasse des Gesundheitsministeriums::

Physiotherapiepraxen gehören nach einer Leitlinie des Ministeriums zur kritischen Infrastruktur.
(Kommentar von mir: Das ist neu. Hoffentlich wird das nach Corona nicht vergessen.)

Dies ist für die Betreuung von Kindern von Physiotherapeuten/innen wichtig. www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/erlass_leitlinie_kritis.pdf
Somit sollen auch alle Physiotherapiepraxen geöffnet bleiben.

Aus Mitgliederkreisen wird berichtet, das Pflegeheime den Physiotherapeuten/innen den Zugang verwehren. Aus unserer Sicht ist dies nicht mit dem Erlass des Gesundheitsministeriums NRW zu vereinbaren, in dem unter Punkt 2 medizinische Besuche ausdrücklich vom Verbot ausgenommen sind. Vielmehr müssen die Einrichtungen die entsprechenden Schutzmaßnahmen ergreifen.
www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/erlass_kontakt_reduzierende_massnahmen.pdf

Für alle Fragen bezüglich behördlicher Anordnungen/Verfügungen ist ihr Gesundheitsamt als Aufsichtsbehörde zuständig. Für die Entschädigung der Personalkosten bei angeordneter Quarantäne ist der Landschaftsverband zuständig.

Landschaftsverband Rheinland: www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp

Landschaftsverband Westfalen-Lippe:
www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/Impfgeschaedigte/

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

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Sie erreichen uns unter info@nrw.physio-deutschland.de

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